Ott, Gerhard

Gerhard Ott OSB

Gerhard Ott

Abt des Klosters Sankt Mang in Füssen 1763–1778; Präses der augsburgischen Benediktinerkongregation

* 16. Okt. 1723 Bichlbach, Tirol
01. März 1778 Wien

Dr. Gerhard Ott wurde am 24. Oktober 1763 von den 21 wahlberechtigten Konventualen fast einstimmig zum Abt von St. Mang (St. Magnus) gewählt, nachdem sein Vorgänger Placidus Zerle zwei Wochen zuvor zurückgetreten war. Er hatte in Salzburg und Padua studiert. 1746 zum Priester geweiht und 1748 an der Universität Salzburg zum Doktor beider Rechte promoviert, war er bis zu seiner Wahl Pfarrvikar in Füssen, Prior und 1762 Provisor excurrens in Binswangen gewesen. Am 26. Oktober 1763 wurde er vom Generalvikar und Weihbischof Franz Xaver von Adelmann im Beisein der Reichsprälaten von Irsee und Ottobeuren feierlich benediziert.

Abt Gerhard ließ 1764 durch Balthasar Riepp aus Vils die »Verklärung Christi« über dem Hochaltar malen und den Bruderschaftsaltar mit dem Bild der Muttergottes vom Guten Rat schmücken. Großen Wert legte er, angesichts des aufklärerischen Geistes der Zeit, auf die wissenschaftliche Bildung der Mönche. Er war erwählter Präses der schwäbischen Benediktinerkongregation und seit 1770 auch Präses des den Benediktinern übergebenen Lyzeums in Freising. 1777 fand unter dem Vorsitz von P. Basilius Sinner, Professor für Kirchenrecht in St. Mang, eine öffentliche Disputation statt, bei der die drei Kleriker Placidus Keller, Kolumban Blank und Johann Baptist Fischer fünfzig kirchenrechtliche Thesen verteidigten.

Aufgrund der etwas autokratischen Regierung Abt Gerhards wurde am 28. November 1774 in St. Mang eine kanonische Visitation vorgenommen, nachdem vorher schon der Fürstbischof persönlich das Kloster visitiert hatte (15. Sept. 1773). Das Ergebnis war eine Charta reformationis, erlassen von Fürstbischof Clemens Wenzeslaus in Ehrenbreitstein am 11. Februar 1775, die genaue Reformvorgaben im Hinblick auf Klosterdisziplin und -verwaltung enthielt, u.a. Verpflichtung zur Teilnahme am Chorgebet und den Mahlzeiten, Neubesetzung der Klosterämter alle drei Jahre, Residenzpflicht, Rechenschaftspflicht des Abtes vor Prior und Konvent und noch einiges mehr.

Unter Abt Gerhard entwickelte sich ein Streit zwischen dem Kloster und dem Hochstift Augsburg bzw. seiner weltlichen Regierung in Dillingen, der die Geister sehr beschäftigte. Die Bischöfe sahen das Kloster St. Mang als ihnen in geistlicher und weltlicher Hinsicht völlig unterworfen an, während Abt Gerhard die Reichsunmittelbarkeit anstrebte. In dieser Angelegenheit erhob er 1774 Klage gegen den Augsburger Bischof vor dem Reichshofrat in Wien. Um seine Ansprüche zu verteidigen, reiste er selbst nach Wien, wo er am 1. März 1778 starb. Er wurde im Stephansdom ebd. beigesetzt.

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D:

Prof.: 31. Dez. 1741; Primiz: 16. Okt. 1746; Abbas: el. 24. Okt. 1763.

L:

Leistle, David: Wissenschaftliche und künstlerische Strebsamkeit im St. Magnusstifte zu Füssen. StMBO 16 (1895) 371–386, 539—555; StMBO 17 (1896) 14–29, [223]–229, 392–398, 639–650; StMBO 18 (1897) 57–68, 281–286, 419–429, 589–598 und StMBO 19 (1898) 56–59, bes. StMBO 18 (1897) 419–423 (auch als Separatdruck, Raigern 1895, Brünn 1898).


Zitierempfehlung: Ott, Gerhard, in: Biographia Benedictina (Benedictine Biography), Version vom 13.03.2012, URL: http://www.benediktinerlexikon.de/wiki/Ott,_Gerhard

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