Dominicus Meier
3. Abt der Missionsbenediktiner-Abtei Königsmünster in Meschede 2001–2012; Professor für Kirchenrecht; Offizial des Erzbistums Paderborn; Weihbischof in Paderborn
* 10. Juli 1959 Finnentrop-Heggen
Dominicus Meier, Taufname Michael, absolvierte eine Lehre als Justizsekretär am Amtsgericht Grevenbrück (1973–1978) und besuchte dann das Clemens-Hofbauer-Kolleg (1978–1982) in Bad Driburg, um die Hochschulreife zu erlangen. 1982 trat er in die Abtei Königsmünster ein, studierte in Würzburg (1983–1986) und Münster (1986–1988) Theologie. 1988 Diplom in Katholischer Theologie mit dem Schwerpunkt Kirchenrecht (Diplomarbeit: Das Verhältnis päpstlicher Orden zum Ortsordinarius). Diakonenweihe am 24. Januar 1988, Priesterweihe am 14. Januar 1989.
1988 begann Meier ein Studium des Kanonisches Rechts an der Universität München und absolvierte von 1989 bis 1991 ein Doktoratsstudium an der Paris-Lodron Universität Salzburg, wo er 1992 mit einer kirchenrechtlichen Arbeit zum Thema Die Rechtswirkungen der klösterlichen Profeß. zum Doktor der Theologie (Dr. theol.) promoviert wurde. Gleichzeitig (1989–1991) war er als Richter am Diözesan- und Metropolitangericht Salzburg tätig. Von 1992 bis 2002 war er Defensor vinculi (Ehebandverteidiger im kirchlichen Eheprozess) am Erzbischöflichen Offizialat Paderborn, 1994 wurde er zum Promotor iustistiae (Kirchenanwalt) am Erzbischöflichen Offizialat Paderborn bestellt. 1995 begann er ein Lizentiatsstudium Kanonisches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, das er 1997 mit der Promotion zum Lic. iur. can. abschloss (Der Curator im kanonischen Prozessrecht).
1999 habilitierte er sich mit einer Arbeit zum Thema Braucht die Katholische Kirche eine Gerichtsbarkeit über ihre Verwaltung? im Fach Katholische Theologie. Von 1999 bis 2000 war er Lehrbeauftragter für Kirchenrecht am Institut für Kanonisches Recht der Universität Münster (Lehrstuhlvertretung Prof. Dr. Klaus Lüdicke) und übernahm am 1. Mai 2000 den Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Pallottiner in Vallendar.
In der Abtei Königsmünster war Meier viele Jahre Vertreter des Schulträgers am Gymnasium und als solcher vor allem für die finanziellen Belange der Schule verantwortlich. Im Jahr 2000 nahm er als Konventsvertreter am Generalkapitel teil und wurde dort in den Kongregationsrat gewählt. Nach dem Rücktritt von Abt Stephan Schröer wurde er am 31. August 2001 zum Abt gewählt und noch am selben Tag in sein Amt eingesetzt. Als erster Königsmünsterer Abt wurde er nicht auf unbegrenzte Zeit, sondern auf zwölf Jahre gewählt. Benediktion am 6. Oktober 2001 durch Erzbischof Kardinal Degenhardt.
Von 2005 bis 2009 war Abt Dominicus Erster Vorsitzender der Paderborner Ordensoberenkonferenz (POK) und von 2006 bis 2010 Mitglied im erweiterten Vorstand der Deutschen Obernkonferenz (DOK). Am 11. November 2006 wurde er zum Ordentlichen Mitglied der Bayerischen Benediktinerakademie, Sektion Theologie, ernannt und am 25. Oktober 2008 zum Komtur mit Stern des Ritterordens vom Hl. Grab in Jerusalem investiert. Seit dem 7. Januar 2012 ist er Prior der Komturei St. Benedikt Meschede des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem.
Meier legte zum Pfingstsonntag, 19. Mai 2013, sein Amt als Abt nieder. Am 1. September 2013 trat er die Stelle als Offizial (Gerichtsvikar) im Erzbistum Paderborn an.
Papst Franziskus ernannte ihn am 15. Juli 2015 zum Titularbischof von Castro auf Sardinien und Weihbischof in Paderborn. Die Bischofsweihe wird Erzbischof Hans-Josef Becker am 27. September 2015 um 15 Uhr im Hohen Dom zu Paderborn spenden.
gge
D:
Prof.: sol. 28. Sep. 1986; Sac.: 14. Jan. 1989; Abbas: el. 31. Aug. 2001, ben. 6. Okt. 2001 (Kard. Degenhardt), res. 19. Mai 2013; Dev.: Per Christum congregamur – Durch Christus werden wir zur Einheit geführt.
W:
Verwaltungsgerichte für die Kirche in Deutschland? Von der gemeinsamen Synode 1975 zum Codex Iuris Canonici 1983. Essen: Ludgerus, 2001 (Münsterischer Kommentar zum Codex iuris canonici, Beiheft, 28) · Der Curator im kanonischen Prozeßrecht. Essen: Ludgerus, 1998 (Münsterischer Kommentar zum Codex iuris canonici, Beiheft, 20) · Die Rechtswirkungen der klösterlichen Profeß: eine rechtsgeschichtliche Untersuchung der monastischen Profeß und ihrer Rechtswirkungen unter Berücksichtigung des Staatskirchenrechts. Frankfurt am Main, Berlin, u. a., Lang, 1993 (Europäische Hochschulschriften, Reihe 23, Theologie, 486).
Q:
Mitteilungen der Abtei Königsmünster, des Erzbistums Paderborn und der PTHV.
Web:
Prof. Dr. Dominicus Meier auf der Website der PTHV.
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